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Klassenfahrt und Versicherung

 

Sicherheit auf Klassenfahrt

 

Klassenfahrt und Versicherung

Das Gejubel ist groß, wenn die Schüler erfahren, dass endlich wieder eine Klassenfahrt den schulischen Alltag ersetzen soll. Bei derart Veranstaltungen tragen Lehrer vor allem bei jüngeren Schülern eine große Verantwortung. Die Angst, dass dem einen oder anderen Schutzbefohlenen etwas passieren könnte, ist immer vorhanden. Dies ist nicht ganz unbegründet, denn aufgrund von Euphorien können Gefahren schnell mal übersehen werden.

Eine Versicherung kann den Beaufsichtigungspflichtigen während der Klassenfahrt zwar nicht die Angst nehmen und auch nicht verhindern, dass etwas Unerfreuliches geschieht, jedoch kann sie finanzielle Absicherung bieten.

Zum Einen gehört eine Notruf-Versicherung zu den Leistungen, welche Hilfestellung rund um die Uhr und an jedem Tag des Jahres gibt. Das heißt, die Versicherung leistet bei Such- und Rettungsaktionen bis zu einem bestimmten Betrag finanziellen Ersatz. Weiterhin werden während einer ambulanten Behandlung über Notrufzentralen Angehörige der versicherten Person in Kenntnis gesetzt. Sollte eine Klassenfahrt und folglich der Aufenthalt im Ausland stattfinden und einem Schüler etwas zustoßen, sodass jener stationär behandelt werden muss, besteht sogar die Möglichkeit, die Eltern in den entsprechenden Ort zu bringen, wofür die Versicherung die Kosten übernimmt.

Selbstverständlich ist auch bei der Klassenfahrt ein Krankenrücktransport inbegriffen, der es nach Entscheidung des Hausarztes der versicherten Person zulässt, jenen Schüler ins geeignete und nächstgelegene Krankenhaus des Heimatortes zu befördern. Auch die Beschaffung von Arzneimitteln wird mit Hilfe der Notrufzentralen unter Abstimmung des Hausarztes vorgenommen.

Zwar ist der Tod kein schönes Thema, dennoch ist auch dieses ein versicherungstechnischer Bereich der Versicherung, der in Bezug einer Klassenfahrt nicht außer acht gelassen werden darf. Sollte dieser traurige Fall eintreffen, wird auf Wunsch der Angehörigen der versicherten Person eine Bestattung im jeweiligen Land oder eine Überführung zum Bestattungsort durch die Notrufzentrale organisiert

 

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Klassenfahrt, Abschlussfahrt, Schullandheim, Sicherheit auf Klassenfahrt

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