Norddeutschland:
MAWISTA nord GmbH
Kirchstraße 9
42103 Wuppertal
Telefon: ++49 (0)202 47866920
Telefax: ++49 (0)202 47866929
Email: info.nord@mawista.com

Süddeutschland:
MAWISTA süd GmbH
Robert-Bosch-Straße 7-9
73207 Plochingen
Telefon: ++49 (0)7153 558990
Telefax: ++49 (0)7153 5589920
Email: info.sued@mawista.com
Team

Der Versicherer:

Mondial Assistance International AG
Ludmillastr. 26
81543 München
Deutschland

 

Auszug aus den Bedingungen zu mawista Lehrfahrten - Kranken-Rücktransport -

 

Kranken-Rücktransport (AVB RT 09)

 

§ 1 Was ist versichert?
Versichert sind die Kosten
1. des Krankentransports wegen auf der Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen
und
2. der Überführung bei Tod.
§ 2 Welche Kosten erstattet ELVIA bei Kranken-Rücktransport und Überführung?
ELVIA erstattet
1. die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das ihrem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus;
2. die unmittelbaren Kosten für die Überführung des verstorbenen Versicherten, wahlweise die unmittelbaren Kosten der Bestattung vor Ort bis maximal zur Höhe der Überführungskosten.
§ 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten?
Kein Versicherungsschutz besteht für Krankentransporte und Überführungen
aufgrund von
1. Krankheiten, mit denen die versicherte Person nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
2. Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten sowie Erkrankungen und Unfällen, die mit-/ursächlich auf den Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zurückzuführen sind;
3. Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche und Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen;
4. geistigen oder seelischen Störungen sowie Hypnose und Psychotherapie;
5. Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden;
6. versuchtem oder vollendetem Suizid und dessen Folgen.
§ 4 Was muss die versicherte Person im Schadensfall unbedingt unternehmen (Obliegenheiten)?
Die versicherte Person ist verpflichtet
1. bei Eintritt einer akuten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung unverzüglich Kontakt mit der Assistance aufzunehmen und
2. die Formalitäten und sonstigen Voraussetzungen zur Entlassung aus stationärer Behandlung und zur Ausreise zu erfüllen und
3. ELVIA alle Informationen bereitzustellen, die zur Organisation und Durchführung
des Rücktransports erforderlich sind.

 

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Sicherheit auf Abschlussfahrt und Klassenfahrt und beim Aufenthalt im Schullandheim

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Die Krankenversicherung für ausländische Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten in Deutschland.

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