mawista Lehrfahrten

Gruppenversicherung für Klassenfahrt, Schullandheimaufenthalte, Ausflüge Studienfahrten, Exkursionen und Lehrfahrten jeder Art

 

Was ist im Schadenfall zu beachten?

 

In Notfällen:
Der Versicherer die ELVIA hat eine 24 Stunden Servicenummer eingerichtet, diese erreichen Sie an 365 Tagen.

Die Notrufzentrale erreichen Sie unter:
++49 (0)89 62424245

Die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei allen Notfällen zur Notruf-Versicherung oder bei Fragen zur Reise-Krankenversicherung gerne und kompetent weiter. Die Notrufzentrale ist auch meist mehrsprachig besetzt.

 

Im Krankheitsfall:
Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die ELVIA Assistance-Notrufzentrale, damit die adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann.
Für die Erstattung Ihrer vor Ort verauslagten Kosten reichen Sie bitte Originalrechnungen und/oder-rezepte ein.
Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.

 

Bei Haftpflichtschäden:
Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben und unterrichten Sie die ELVIA. Wichtig: Vermeiden Sie es, die Haftung für einen Schaden anzuerkennen. Dies kann zum Verlust Ihrer Versicherungsansprücheführen.

 

Bei Reiserücktrittsschäden:
Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Ereignis unzumutbar bzw. unmöglich, so müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren und ELVIA unterrichten. ACHTUNG: Tritt eine erhoffte Heilung oder Besserung nach Eintritt einer schweren Krankheit oder Unfallverletzung nicht ein, und wird deshalb später storniert, so ersetzt der Versicherer nicht die höheren Stornokosten, die dadurch entstehen. Zahlen Sie die vertragsgemäß anfallenden Stornokosten beim Veranstalter oder bei Ihrer Buchungsstelle. Der Versicherer ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen Selbstbehalts.
Dazu benötigt der Versicherer:
- Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises.
- Versicherungsnachweis
- Stornokostenrechnung
- Schadennachweis, z.B. ärztliches Attest (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen.

 

Bitte richten Sie die Schadenmeldung mit den entsprechenden Nachweisen, aus der die Namen aller versicherten Personen hervorgehen, unverzüglich an:
ELVIA Reiseversicherungen
eine Marke der
Mondial Assistance International AG
Schadenabteilung
Ludmillastraße 26
81543 München

Sie erhalten auf Wunsch auch entsprechende Schadenanzeigen, oder finden diese auch im Internet unter www.elvia.de Privatkunden – Schadenmeldung

 

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